Mitarbeiterflyer_Motiv

 

 


 
  • der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m) mindestens eine Betriebszugehörigkeit von vier Wochen im Helferbereich und 12 Wochen im Facharbeiterbereich vorweisen kann oder er mehr als sechs Monate in eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen von kopp personaldienstleistungen gmbh vermittelt wurde

  • es sich um einen neuen, empfohlenen Kandidaten handelt. Neue, empfohlene Kandidaten sind dabei Personen, die bisher in keinem Verhältnis mit kopp personaldienstleistungen gmbh und alle zusammenhängenden Geschäftsbereiche stehen und/oder gestanden haben, sich noch nicht unabhängig von Ihrer Empfehlung bei kopp personaldienstleistungen gmbh beworben haben und/oder nicht in der Datenbank von kopp personaldienstleistungen gmbh eingetragen sind

  • Sie als Mitarbeiter von kopp personaldienstleistungen gmbh zum Auszahlungszeitpunkt noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit kopp personaldienstleistungen stehen

  • Sie als registrierter Bewerber zum Auszahlungszeitpunkt der Prämie noch in der Datenbank von kopp personaldienstleistungen gmbh eingetragen sind. (Als Mitarbeiter erfolgt die Auszahlung und Versteuerung der Sonderprämie mit Ihrem Gehalt, als registrierter Bewerber bzw. vermittelter Kandidat sind Sie für die Versteuerung selbst verantwortlich)

  • Sie bei Mehrfachnennungen den neuen Mitarbeiter als Erster vorgeschlagen haben; es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars

  • die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen kopp personaldienstleistungen gmbh vor Abschluss eines Arbeitsvertrags eines Kandidaten bekannt waren

 

 

Teilnehmen können alle temporären Mitarbeiter von kopp personaldienstleistungen gmbh und alle, die bei kopp personaldienstleistungen gmbh entweder als registrierter oder als vermittelter Kandidat (in eine Festanstellung oder ein Projekt) in der Datenbank eingetragen sind.

Neue, empfohlene Mitarbeiter sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit kopp personaldienstleistungen gmbh stehen und/oder gestanden haben und auch noch nicht als Bewerber bei kopp personaldienstleistungen gmbh registriert sind.

Die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen müssen kopp personaldienstleistungen gmbh vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bekannt sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Sie benötigen das Einverständnis der empfohlenen Person, bevor Sie dessen Daten an kopp personaldienstleistungen gmbh weitergeben. Wir übernehmen hierfür keine Haftung.

 

kopp personaldienstleistungen gmbh möchte Sie darauf hinweisen, dass die Empfehlung in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. kopp personaldienstleistungen behält sich für den Fall eines durch Sie begangenen Verstoßes das Recht vor, Sie von der Empfehlungsaktion auszuschließen und/oder Ihnen die Prämie nicht auszuzahlen.

  • Unzumutbare Belästigung, d.h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mail Werbung ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen sowie Druckausübung

  • Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken

  • Irreführung, d.h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung

  • Verdeckte Freundschaftswerbung, d.h. unter anderem, wenn der Empfehler Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an kopp personaldienstleistungen weitergibt und hierfür eine Prämie erhält.



 

Empfehlungskarte herunterladen:
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Wir freuen uns auf Ihre Empfehlung!